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Nach dessen Art. 11 des Haushaltbegleitgesetzes soll in Sachsen-Anhalt ab März 2012 die Grunderwerbsteuer auf 5,0 % angehoben werden. Die Grunderwerbsteuer wurde in Sachsen-Anhalt bereits im März 2010 von 3,5% auf 4,5% angehoben. Von der neuerlichen Steuererhöhung verspricht sich das Land Sachsen-Anhalt Steuermehreinnahmen in Höhe von jährlich etwa 10 Millionen Euro. Der erhöhte Steuersatz soll auf alle Erwerbsvorgänge angewendet werden, die nach dem 1. März 2012 verwirklicht werden. Um eine vorherige Verwirklichung zu erzielen und so noch in den Genuss des derzeitigen Steuersatzes zu kommen, sollten Kaufinteressenten auf einen wirksamen Vertragsschluss beim Notar rechtzeitig vor der beabsichtigten Steuererhöhung hinwirken.
15.11.2011 | Quelle: Presseinformation der Notarkammer S-A |
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